Ab 1.1.2025: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung in Deutschland

Jetzt ist es fix: Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung in Deutschland wird ab 1.1.2025 schlagend.

Mit Verabschiedung des sog. Wachstumschancengesetzes hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einführung der strukturierten, elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen. Aktuell legt das BMF in seinem Entwurf mit Schreiben vom 14.06.2024 seine Anforderungen nebst Übergangsvorschriften dar. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens mit den Vorgaben zur Umsetzung der E-Rechnung ist laut BMF für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.

Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in Deutschland Rechnungen elektronisch empfangen können (kein PDF!). Weiter sieht das neue Gesetz auch den Versand von elektronischen Rechnungen unter Berücksichtigung von Übergangsvorschriften vor. Dies betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmen (B2B).

Durch die gesetzliche E-Rechnungspflicht in Deutschland ab dem 1.1.2025 wird auch der Druck auf österreichische Unternehmen zur Legung und zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen immer größer. Zumal die EU-ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) – geplant ab 2028 – eine digitale Berichterstattung und strukturierte, elektronische Rechnungsstellung innergemeinschaftlich vorsieht.

Die WinLine bietet bereits jetzt bewährte Lösungen, welche die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der E-Rechnung erfüllen. Zentrale Rolle spielt WinLine ARCHIV, das in Kombination mit dem WinLine CRM die Verteilung der Dokumente für die Bereiche Senden (WinLine eBILLING) und Empfangen/Verarbeiten im XML-Format (WinLine BELEG PRO) steuert.

Der Empfang und die Verarbeitung strukturierter E-Rechnungen im XML-Format in der WinLine FIBU und der WinLine FAKT erfolgt mit WinLine BELEG PRO. Mit dem WinLine ARCHIV archivieren Sie gesetzmäßig, so dass kein externes Dokumentenmanagementsystem erforderlich ist. In der WinLine FAKT erfolgt der elektronische Rechnungsversand mit WinLine eBILLING.